Individuelle Ernährungstherapie
Die Ernährungstherapie wendet sich an kranke Menschen. Sie umfasst die Erstellung individueller Ernährungspläne und verhaltenstherapeutische Maßnahmen unter Einbeziehung familiärer, sozioökonomischer und beruflicher Situationen des Patienten.
Für diese Ernährungstherapie ist eine ärztliche Bescheinigung von Nöten. (Rehabilitation nach § 43 Satz 1 Nr. 2 SGB V).
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bis zu fünf Beratungen und mehr.
Beratungsempfehlungen
- Gewichtsprobleme:
Übergewicht, Adipositas, Bulimie, Anorexie - Nahrungsmittelunverträglichkeiten:
Allergien auf Nahrungsmittel
pollenassoziierte Allergien - Intoleranzen:
Lactose, Sorbit, Histamin - Malabsorption
Fructose
- Allergieprävention
- Magendarmerkrankungen:
Reizmagen, Reizdarmsyndrom, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Morbus crohn, colitis ulcerosa, Zöliakie, Verstopfung, Fettleber - Fettstoffwechselstörungen
- Diabetes mellitus
- Krebserkrankung/Mangelernährung